Kostenloser Leitfaden für Erben
Wenn Sie in Wien eine Immobilie geerbt haben, können Sie diese behalten oder verkaufen – für viele Erben und Erbengemeinschaften ist der Verkauf die klarste und fairste Lösung. Verkaufen können Sie, sobald das Verlassenschaftsverfahren abgeschlossen ist (Einantwortung) und Sie im Grundbuch eingetragen sind; bei einer Erbengemeinschaft müssen alle Miterben zustimmen. Das Erben selbst löst in Österreich weder eine Erbschaftssteuer noch eine Immobilienertragsteuer aus – Steuern werden erst beim späteren Verkauf relevant. Wir begleiten Sie einfühlsam durch den gesamten Prozess und koordinieren auf Wunsch auch mehrere Erben.
Inhalte des Leitfadens
- Schritte unmittelbar nach dem Todesfall
- Amtswege und Verständigungen
- Sich einen Überblick verschaffen
- Das Verlassenschaftsverfahren
- Welches Recht ist anwendbar?
- Gesetzliches Erbrecht
- Letztwillige Verfügungen
- Steuerbelastung
- Immobilien im Nachlass
Leitfaden für Erben
FAQs
Verkaufen können Sie erst, wenn das Verlassenschaftsverfahren mit der Einantwortung abgeschlossen ist und Sie als Eigentümer im Grundbuch stehen. Vorher besteht noch kein verfügbares Eigentum. Wir können den Verkauf aber bereits vorbereiten, damit Sie danach keine Zeit verlieren.
Bei einer Erbengemeinschaft gehört die Immobilie allen Miterben gemeinsam – ein Verkauf ist nur möglich, wenn alle zustimmen. Können sich die Erben nicht einigen, bliebe als letztes Mittel die gerichtliche Teilungsklage. Als neutraler Vermittler helfen wir, eine gemeinsame Lösung zu finden und den Verkauf für alle Beteiligten zu koordinieren.
Eine Erbschaftssteuer gibt es in Österreich seit 2008 nicht mehr. Beim Erwerb von Todes wegen fällt jedoch Grunderwerbsteuer an – nach einem begünstigten Stufentarif von 0,5 % bis 3,5 % vom Grundstückswert, für nahe Angehörige günstiger. Eine Immobilienertragsteuer entsteht durch das Erben selbst nicht.
Beim Verkauf greift die Immobilienertragsteuer, wobei die sogenannte Fußstapfentheorie gilt: Maßgeblich ist nicht Ihre Besitzdauer, sondern wann der Erblasser die Immobilie erworben hat. Hat der Erblasser vor dem 1.4.2002 gekauft (Altvermögen), werden derzeit pauschal 4,2 % vom Verkaufspreis fällig; andernfalls 30 % vom Gewinn. Wegen der Einzelheiten sollten Sie hier immer einen Steuerberater hinzuziehen – wir stellen gerne den Kontakt her.
Sie benötigen den Einantwortungsbeschluss, einen aktuellen Grundbuchauszug, einen gültigen Energieausweis sowie Grundrisse; bei Eigentumswohnungen zusätzlich Wohnungseigentumsvertrag und Betriebskostenabrechnung. Wir erstellen für Ihr Objekt eine genaue Liste und unterstützen Sie beim Beschaffen. So sind Sie für den Verkauf vollständig vorbereitet.
Wir übernehmen den gesamten Ablauf – von der kostenlosen Bewertung über die Koordination mit allen Miterben bis zur vollständigen Verkaufsabwicklung. Gerade in einer emotional belastenden Situation nehmen wir Ihnen den organisatorischen Aufwand ab. Unsere Provision fällt dabei nur im Erfolgsfall an.